Viele Handwerksbetriebe unterschätzen derzeit noch, welche Auswirkungen das Thema Barrierefreiheit konkret auf ihre Website hat. Dabei handelt es sich hierbei nicht um eine freiwillige Empfehlung, sondern um eine gesetzliche Pflicht. Ziel ist es, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – Websites ohne Hürden nutzen können.

Grundlage ist der European Accessibility Act (EAA), der europaweit einheitliche Regeln für barrierefreie digitale Angebote vorgibt und in Deutschland durch das im Juni 2025 eingeführte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt wird.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Eine barrierefreie Website erfüllt vier grundlegende Prinzipien:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer erfassbar sein. Dazu gehören unter anderem ausreichende Farbkontraste, Textalternativen für Bilder und Grafiken, Untertitel für Videos sowie skalierbare Schriftgrößen.
  • Verständlichkeit: Die Inhalte sollen leicht erfassbar sein. Texte in einfacher Sprache, vorhersehbare Funktionen, klar strukturierte Formulare sowie Hilfestellungen bei Fehleingaben gehören dazu.
  • Bedienbarkeit: Die Website muss vollständig mit der Tastatur bedienbar sein – auch ohne Maus. Ausserdem sind klare Navigationsstrukturen und ausreichend Zeit für Interaktionen erforderlich.
  • Robustheit: Die technische Umsetzung muss mit Screenreadern kompatibel sein, d.h. sie muss für blinde Menschen durch entsprechende Programme vorlesbar sein, standardkonformen HTML-Code enthalten und auf zukunftssicheren Technologien basieren.

Die technischen Anforderungen orientieren sich an der Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA.

Pflicht: Erklärung zur Barrierefreiheit

Jede betroffene Website muss künftig eine eigene „Erklärung zur Barrierefreiheit“ enthalten – ähnlich wie eine Datenschutzerklärung. Darin informieren Sie:

  • über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit Ihrer Website
  • welche Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sind
  • wie Nutzer Feedback geben oder Barrieren melden können

Diese Erklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht fehlen.

Wer ist betroffen und wer nicht?

Die Barrierefreiheitspflicht gilt für alle Websites, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Dazu zählen unter anderem:

  • Kontakt-Formulare
  • Online-Terminbuchungen (Terminkalender)
  • Produkt-Konfiguratoren
  • Produkt-Kataloge
  • Online-Shops
  • Kundenportale (z.B. für Downloads)

Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie reine B2B-Angebote.

In der Praxis betrifft das damit die grosse Mehrheit aller Handwerksbetriebe.

Mögliche Folgen bei Nicht-Einhaltung

Die Überwachungsbehörden sind berechtigt, Websites zu prüfen und Mängel zu beanstanden. Bei Verstössen drohen:

  • Aufforderungen zur Nachbesserung mit Fristsetzung
  • Bußgelder, abhängig von Unternehmensgröße und Schwere des Verstoßes
  • im Extremfall sogar die Sperrung der Website

Neben finanziellen Risiken kann dies zu erheblichem Imageverlust und Umsatzeinbussen führen.

Warum die Umsetzung für viele Betriebe schwierig ist

Viele Unternehmer stehen vor folgenden Herausforderungen:

  • schwer verständliche gesetzliche Vorgaben
  • über 50 Einzelkriterien der WCAG-Richtlinien
  • technisch veraltete Websites
  • hoher Aufwand bei der Anpassung

Das Ergebnis: nahezu alle Websites müssen gezielt nachgerüstet werden.

Bonus der mühevollen Arbeit: Barrierefreiheit lohnt sich auch für Google und die KI-Suche

Auch wenn Barrierefreiheit aktuell noch kein offizieller Google-Rankingfaktor ist, wirken sich klare Strukturen, gute Lesbarkeit und ein sauberer Code positiv auf die Auffindbarkeit aus – sowohl bei Google als auch bei KI-Suchsystemen wie ChatGPT.

Damit wird Barrierefreiheit nicht nur zur Pflicht, sondern zu einem echten Wettbewerbsvorteil.

Fazit

2026 wird für viele Handwerksbetriebe entscheidend. Wer jetzt handelt, sorgt dafür, dass die eigene Website rechtssicher, zukunftsfähig und sichtbar bleibt. Gleichzeitig verbessern Sie das Nutzererlebnis, das Vertrauen Ihrer Kunden und Ihre Chancen in der klassischen Google-Suche ebenso wie in der KI-gestützten Suche. Barrierefreiheit ist nicht ausschliesslich ein Rechts-Thema – sie ist Teil einer modernen Unternehmensführung im Handwerk.

Lassen Sie uns prüfen, ob Ihre Website die Anforderungen erfüllt. Wir beraten Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen eine praktikable Lösung für eine barrierefreie Website.

Autoren-Avatar
Thomas Issler
Thomas Issler ist seit dem Jahr 2000 erfolgreicher Internet-Unternehmer. Als Fachinformatiker und Online-Marketing-Manager (FH) kennt er die Technik und die betriebswirtschaftliche Seite. Seine wahre Liebe gehört jedoch dem Online-Marketing… sowie dem Fussball.