Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – die gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen. Für Handwerksbetriebe stellt sich dabei die Frage: Bin ich betroffen? Und wenn ja – was muss ich tun?

Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich richtet sich das Gesetz an Unternehmen, die entweder mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigen oder einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro erzielen. Wer diese Schwellen überschreitet, muss seine Website barrierefrei gestalten – vorausgesetzt, es werden elektronische Dienstleistungen angeboten. Darunter fallen beispielsweise Online-Shops oder digitale Buchungssysteme. Klassische Handwerks-Websites, die rein informativ über Leistungen, Team oder Referenzen berichten, sind in der Regel nicht betroffen – sofern sie keine digitale Transaktion ermöglichen.

Besonders wichtig ist jedoch: Sobald eine Website interaktive Elemente wie Terminbuchung oder Produktverkauf anbietet, kann sie unter das Gesetz fallen. Dabei kommt es nicht nur auf die Funktion an, sondern auch auf den Abschluss eines Vertrags mit Verbrauchern über die Website. Wer etwa als Friseurbetrieb Haarpflegeprodukte über einen Shop verkauft, fällt klar unter das Gesetz – bei einer reinen Terminanfrage ohne direkte Buchungsmöglichkeit ist die Lage weniger eindeutig, aber dennoch nicht risikofrei.

Was genau muss eine barrierefreie Website leisten? Das Gesetz schreibt vor, dass alle Informationen so zugänglich sein müssen, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • Texte in einfacher, klar verständlicher Sprache
  • Alternativtexte für Bilder, damit Vorleseprogramme sie erfassen können
  • Gute Lesbarkeit durch hohe Kontraste und anpassbare Schriftgrößen
  • Vollständige Bedienbarkeit der Seite mit der Tastatur
  • Videos mit Untertiteln oder Textalternativen
  • Kompatibilität mit Screenreadern (Programme, die Informationen vom Computerbildschirm in eine für blinde oder sehbehinderte Menschen verständliche Form umwandelt)
  • Klare, übersichtliche Struktur zur besseren Orientierung

Die Umsetzung dieser Anforderungen hilft jedoch nicht nur Menschen mit Behinderungen. Auch ältere Nutzer oder Personen mit wenig Internet-Erfahrung profitieren von einer einfach bedienbaren und logisch aufgebauten Website. Kurz gesagt: Barrierefreiheit macht Ihre Website für alle besser.

Ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt: Auch für Google ist eine barrierefreie Gestaltung langfristig ein Pluspunkt. Klare Strukturen, gute Lesbarkeit und semantisch saubere Programmierung sind Faktoren, die sich positiv auf die Positionierung in Suchmaschinen auswirken können – auch wenn Barrierefreiheit bisher (noch) kein offizieller Rankingfaktor ist.

Für Inhalte, die bereits vor dem 28. Juni 2025 online gestellt wurden, gilt eine grosszügige Übergangsfrist bis 2030. Für neue Inhalte, die nach diesem Stichtag veröffentlicht werden, gelten die Anforderungen hingegen sofort. Wer also regelmässig seine Website aktualisiert, neue Blogbeiträge veröffentlicht oder Inhalte erweitert, sollte zeitnah aktiv werden.

Denn auch die Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung sind klar geregelt: Es drohen zunächst Verwarnungen und Nachbesserungsaufforderungen, bei fortgesetztem oder grobem Verstoss können Bussgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Zuständig für die Kontrolle sind die Überwachungsbehörden der Bundesländer.

Auch wenn viele kleinere Handwerksbetriebe formell nicht betroffen sind, lohnt es sich, das Thema ernst zu nehmen. Eine barrierefreie Website zeigt nicht nur gesellschaftliche Verantwortung, sondern verbessert auch ganz konkret die Benutzerfreundlichkeit, Auffindbarkeit in Suchmaschinen und – nicht zu vergessen – das Marken-Image Ihres Betriebs.

Unser Tipp: Jetzt handeln, bevor rechtliche Probleme oder eine Abmahnung kommen!

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Internetauftritt die Anforderungen erfüllt, beraten wir Sie gerne persönlich – verständlich, praxisnah und auf Ihr Handwerksunternehmen zugeschnitten.