Seit dem 27. September 2026 schauen wir bei jeder Website, die über unseren Tisch geht, zuerst nach fünf Wörtern: umweltfreundlich, grün, öko, nachhaltig, klimaneutral. Wir finden sie fast überall. Auf der Startseite, in den Leistungstexten, im Google-Profil. Bis vor Kurzem waren das harmlose Füllwörter. Jetzt sind sie ohne Beleg abmahnfähig.
Was seit dem 27. September 2026 gilt
Eine EU-Regel gegen Greenwashing ist in Deutschland ins Wettbewerbsrecht übernommen worden. Pauschale Umweltaussagen ohne nachgewiesene, anerkannt herausragende Umweltleistung sind seitdem verboten, ebenso „klimaneutral“ auf Basis gekaufter Kompensation, selbst gemachte Nachhaltigkeits-Siegel und Umweltversprechen für die Zukunft ohne Plan. Es gibt keine Übergangsfrist und keine Ausnahme für kleine Betriebe. Und die Regel gilt auch für Texte, die seit Jahren online stehen.
Wo sich die fünf Wörter verstecken
- Im Slogan auf der Startseite („Ihr grüner Partner für …“).
- In den Leistungstexten, besonders bei Dämmung, Heizung, Farben, Holz und Solar.
- In der Beschreibung des Google-Unternehmensprofils und in alten Google-Beiträgen.
- In Blogbeiträgen von vor drei Jahren, an die niemand mehr denkt.
- In Bildunterschriften und Alt-Texten, in Flyern und auf der Fahrzeugbeschriftung.
So räumen wir auf
- Suchen: Die ganze Website nach den fünf Wörtern durchsuchen, dazu das Google-Profil und die Social-Media-Kanäle.
- Sortieren: Was belegbar ist, wird umgeschrieben. Was nicht belegbar ist, wird gestrichen. Dazwischen gibt es nichts.
- Belegen: Für jede verbleibende Aussage liegt ein Datenblatt, ein Zertifikat oder eine Rechnung im Ordner. Nicht für den Kunden, sondern für den Fall der Fälle.
- Nachziehen: Google-Profil, Social-Media-Beiträge und Drucksachen bekommen dieselben Formulierungen wie die Website.
Zwei Beispiele aus dem Agentur-Alltag
Ein Dämmbetrieb wirbt mit „ökologischer Dämmung“. Daraus wird: „Dämmung aus Holzfaser, Produktdatenblatt des Herstellers verlinkt.“ Konkret, belegbar und für den Kunden sogar informativer als vorher.
Ein Heizungsbauer verspricht „klimaneutral heizen“. Daraus wird: „Wärmepumpe: heizt ohne Öl und Gas.“ Die Bewertung ist weg, die Tatsache bleibt. Und die Tatsache verkauft besser.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie nicht sicher sind, was auf Ihrer Website steht: Schicken Sie uns den Link, wir schauen drauf. Für alle Texte, die Sie selbst schreiben, gibt es zudem die kostenfreie DHA-Text-Werkbank unserer Schwestermarke Deutsche-Handwerker-Akademie. Sie kennt die neue Regel und formuliert Umweltthemen korrekt.
Die ausführliche Fassung mit Fünf-Punkte-Prüfung finden Sie im Ratgeber der Akademie: Neue Greenwashing-Regel seit 27. September: Was Handwerksbetriebe jetzt nicht mehr schreiben dürfen.
Zur Einordnung: Dieser Beitrag erklärt die Regel aus Sicht einer Marketing-Agentur, er ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft die Handwerkskammer, die Innung oder ein Anwalt für Wettbewerbsrecht.