Ab dem 2. August 2026 gilt in der EU eine neue Spielregel für alle, die Künstliche Intelligenz beruflich einsetzen: die Transparenzpflicht der KI-Verordnung. Das klingt nach Aktenordner und Kanzlei. Für die meisten Handwerksbetriebe ist es aber schneller erledigt, als Sie denken, wenn Sie wissen, worauf es ankommt.

Warum es diese Pflicht überhaupt gibt

Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer mit KI Inhalte erstellt, soll das offenlegen, damit niemand getäuscht wird. Ein KI-Bild, das aussieht wie ein echtes Foto. Ein Chatbot, der sich anfühlt wie ein Mensch. Ein Ratgebertext, den keine Redaktion geprüft hat. Genau da setzt die Pflicht an. Nicht als Schikane, sondern als Kennzeichnung, so wie das Prüfsiegel am Werkzeug sagt, was drinsteckt.

Was die KI-Kennzeichnungspflicht für Ihren Betrieb bedeutet

Drei Dinge müssen Sie ab August klar kennzeichnen. Erstens: realistische KI-Bilder, KI-Videos oder KI-Audios, die echten Personen oder Ereignissen ähneln, die sogenannten Deepfakes. Der Hinweis muss sofort erkennbar sein, nicht im Kleingedruckten. Zweitens: KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, wenn kein Mensch sie geprüft hat. Drittens: einen Chatbot auf Ihrer Website. Der Besucher muss schon beim ersten Kontakt sehen, dass er mit einer KI schreibt und nicht mit Ihrem Büro.

Ausgenommen sind reine Werbetexte, private Inhalte, offensichtliche Satire und Kunst. Sobald ein Mensch einen Text fachlich prüft und die Verantwortung dafür übernimmt, fällt die Kennzeichnungspflicht für diesen Text ebenfalls weg. Ihr KI-Entwurf für den Blog, den Sie gegenlesen und freigeben? Der ist damit auf der sicheren Seite.

Warum sich der kurze Blick lohnt

Bei Verstössen drohen Bussgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das ist die Obergrenze für grosse Fälle, nicht die Standardstrafe für den Malerbetrieb um die Ecke. Aber es zeigt: Die EU meint das Thema ernst. Ernst nehmen heisst hier vor allem einmal aufräumen, dann läuft es.

Noch zwei Details, die entlasten. Bereits veröffentlichte Inhalte müssen Sie nicht nachträglich kennzeichnen. Erst wenn Sie sie nach dem 2. August aktiv wiederverwenden, etwa als neuer Upload oder in einer Kampagne, greift die Pflicht. Und für ältere KI-Systeme gilt eine technische Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Was Sie jetzt tun können

Machen Sie es wie eine kurze Baustellenbegehung.

Erstens: Wo steckt in Ihrem Marketing KI drin? Chatbot, Bildgenerator, Textwerkzeug, Avatar-Video.

Zweitens: Wo davon sehen Menschen das Ergebnis, ohne dass jemand es geprüft hat?

Drittens: Dort einen klaren Hinweis setzen und kurz notieren, wer geprüft hat. Fertig ist Ihr Fundament.

Sie wollen das nicht allein durchgehen? Wir schauen mit Ihnen einmal über Ihr Marketing und richten die Kennzeichnung sauber ein, damit Sie ruhig weiter mit KI arbeiten können. Vereinbaren Sie dazu einfach ein kurzes Gespräch mit uns.

Viele Grüsse
Thomas Issler
0711-Netz – Agentur fürs Handwerk

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praktischen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.